Pressemitteilung Mietshäusersyndikat: Gesetzentwurf zum Verbraucherschutz entzieht sozialen Unternehmen die Finanzierung


Wir und das gesamte Mietshäusersyndikat brauchen dringend politische Unterstützung. Hier die Pressemitteilung:

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Die alternative Wirtschaftsszene schlägt Alarm. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Kleinanlegerschutzgesetz gefährdet Finanzierungsmodelle, die sich seit Jahrzehnten bewährt haben. Bestehende soziale Unternehmen werden mit wirtschaftlich nicht tragbaren Kosten belastet, neue Initiativen abgewürgt. Betroffen sind zum Beispiel viele Wohnprojekte mit sozialverträglichen Mieten, Kollektivbetriebe, Kitas und Dorfläden, „Bürgerenergie“-Projekte, aber auch kleinere Genossenschaften. Sie alle müssten innerhalb von weniger als einem Jahr ihre Finanzierung umstellen — eine Aufgabe, die kaum zu bewältigen ist.

Soziale Initiativen in unternehmerischer Form haben oft wenig Eigenkapital zur Verfügung und sind deshalb auf niedrig verzinste Kredite von engagierten Geldgebern aus der Region angewiesen. Diese Direktdarlehen will die Bundesregierung nun deutlich stärker regulieren. Auf Klein- und Kleinstunternehmen kommen damit Bürokratiekosten zu, die sich oft in Höhe des Jahresumsatzes bewegen. Allein im Mietshäuser Syndikat — einem bundesweiten Zusammenschluss von selbstverwalteten Wohnprojekten — sind fast 90 soziale Unternehmen betroffen.

Das Gesetz befindet sich im Entwurfsstadium. Die Bundesregierung will den Entwurf aber noch im Herbst beschließen (Kabinettsbeschluss geplant für 8.10., erste Beratung im Bundesrat voraussichtlich 28.11., erste Lesung im Bundestag voraussichtlich 18.12.). Federführend sind das Finanzministerium und das Justiz- und Verbraucherschutzministerium gemeinsam. Zuständig ist das Referat VII B 5 im Finanzministerium.

Weitere Informationen und Ansprechpartner im Pressetext: hier.

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Noch ein Hinweis Texte und Links gibt es auch beim Aktionsbündnis #WirsindnichtProkon

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